Teilnahmebedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand 16.10.2023

Hafeneger Motorsport GmbH
Piepersberg 25
42653 Solingen

E-Mail info[at]hafeneger-renntrainings.de
Handelsregister: HRB 30159 Amtsgericht Wuppertal
Geschäftsführer: Philipp Hafeneger
USt-IdNr. DE326726978

im Folgenden „HM“ genannt

1.GELTUNGSBEREICH
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Organisation und Durchführung von Events, Veranstaltungen sowie allen damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen durch HM sowie deren Vertragspartnern.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich vorher vereinbart wurden.
Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist als Gerichtsstand grundsätzlich der Firmensitz der HM vereinbart; es gilt deutsches Recht als vereinbart.

2.VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSINHALT, RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS
Der Vertragsschluss erfolgt direkt zwischen dem Teilnehmer und HM; eine Buchung kann
grundsätzlich nicht über Dritte erfolgen (Vorgabe Mindestalter, Datenschutz, Infektionsschutz,
daraus resultierende Dokumentations- und Nachweispflichten von HM gegenüber Dritten).

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Teilnahmebestätigung von HM an den Kunden zustande.

Das Mindestalter für eine Teilnahme liegt aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen bei 16 Jahren. Jüngere Teilnehmer können u.U. nach Rücksprache mit HM (zwingend vor Anmeldung) zur Teilnahme zugelassen werden, wenn entsprechende Qualifikationen vorliegen (Rennlizenz o.ä.) und der Veranstaltungs- und / oder der Streckencharakter dem nicht entgegenstehen.

Handelt es sich um einen minderjährigen Teilnehmer, so ist das Einverständnis mindestens eines Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich.

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für den Veranstaltungszeitraum, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Veranstaltungsbestätigung / Rechnung.

Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter von HM nicht befugt.

HM kann bei höherer Gewalt wie z.B. extremen Wettersituationen, bei Absage des Rennstreckenbetreibers, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten.
In diesem Fall wird dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen HM sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von HM oder seiner Erfüllungsgehilfen.
HM haftet nicht für den Ausfall an Fahrtzeiten auf der Rennstrecke durch Sturz, durch sonstige Fahrbeeinträchtigungen, durch Fahrzeugschäden oder durch schlechte Witterungsbedingungen o.ä..
In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr.

3.ZAHLUNGSARTEN UND ZAHLUNGSFRISTEN
Mit seiner verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die damit verbundene Teilnahmegebühr, sowie eventuell gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht zu bezahlen.
Der Teilnahmebetrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen sind bis spätestens 8 Wochen
vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig.

Nach Zahlungseingang erhält der Teilnehmer die endgültige Zahlungs- und Teilnahmebestätigung.

Bei nicht fristgerechter Bezahlung behält HM sich vor, die Anmeldung ohne weitere Zahlungsaufforderung zu stornieren bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

bei SEPA-Lastschrift:
Mit dem erteilten SEPA-Mandat ermächtigt der Teilnehmer HM Zahlungen von seinem Konto einzuziehen.
Die endgültige Zahlungs-/Teilnahmebestätigung erhält der Teilnehmer automatisch, nachdem HM den Betrag von seinem Konto abgebucht hat. Abbuchungen der Nenngebühren per SEPA-Lastschrift erfolgen ca. 6 Wochen vor der Veranstaltung.

Bei Anmeldungen, die HM erst 6 Wochen oder kurzfristiger vor dem Termin erreichen, werden die Nenngebühren umgehend eingezogen.
Sollte eine Lastschriftrückgabe entstehen, ist HM berechtigt, die daraus entstandene Rückbelastungsgebühr in voller Höhe dem Teilnehmer zu berechnen.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer von HM ist: DE40ZZZ00000170260.
Die Mandatsreferenznummer des Teilnehmers ist in der Anmeldebestätigung ersichtlich und entspricht der Kundenummer.

Sollte ein Kunde sich während der laufenden Veranstaltung für dasselbe Event anmelden, fällt eine Nachnenngebühr in Höhe von 25,-€ an.
Die Veranstaltung beginnt immer am Vortag des ersten Veranstaltungstages um 18:00 Uhr.

4.STORNIERUNG
Die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung ist in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail an HM zu richten. Stornierungen können auch selbstständig im „Login Bereich“ unter „Meine Anmeldungen“ vorgenommen werden.

Stornierungsgebühren fallen auch dann an, wenn die Veranstaltung noch nicht bezahlt wurde.

Bei Stornierung einer Motorradveranstaltung fallen folgende Kosten an:

  • Bei Stornierungen bis 90 Tage vor der Veranstaltung fällt eine Stornierungsgebühr von 25 € an
  • Bei Stornierungen bis 30 Tage vor der Veranstaltung fällt eine Stornierungsgebühr von 50 € an
  • Bei Stornierungen bis 15 Tage vor der Veranstaltung wird 50% der Nenngebühr auf das Guthaben Konto erstattet
  • Bei Stornierungen unter 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn gibt es keine Erstattung der Nenngebühr.

Die Erstattung des um die Stornokosten gekürzten Betrages erfolgt grundsätzlich per Rücküberweisung auf ein vom stornierenden Kunden zu benennendes Bankkonto. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass HM durch die Stornierung keine oder geringere Kosten entstanden sind.

Nennung eines Ersatzfahrers:
Die Nennung eines Ersatzfahrers kann ebenfalls im „Login Bereich“ unter „Meine Anmeldungen“ über den „Stornierungsbutton“ vorgenommen werden.
Eventuelle Versicherungsleistungen können nicht auf den Ersatzfahrer übertragen werden.
Die Kosten für die Umbuchung betragen derzeit € 25,00.

Sollte ein Ersatzfahrer vor Ort an der Veranstaltung genannt werden, fällt ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 an.

Reiserücktrittsservice:
Für den Fall einer Stornierung bietet HM einen Reiserücktrittsservice an. Der Teilnehmer kann bei Buchung seiner Veranstaltung diesen Service auswählen.

Bei Stornierung einer Motorradveranstaltung mit vorheriger Buchung des Reiserücktrittsservice fallen folgende Kosten an:

  • Bis 30 Tage vor der Veranstaltung wird 100% der Nenngebühr erstattet
  • Bis 15 Tage vor der Veranstaltung beträgt die Stornierungsgebühr 50,-€
  • Bis 7 Tage vor der Veranstaltung beträgt die Stornierungsgebühr 50% der Nenngebühr
  • Bis 3 Tage vor der Veranstaltung beträgt die Stornierungsgebühr 75% der Nenngebühr
  • Bei Stornierungen unter 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn gibt es keine Erstattung der Nenngebühr

5.GUTHABENKONTO
In den Stammdaten des Kunden ist ein Guthabenkonto eingerichtet, welches dieser in seinem
persönlichen Bereich (Login Bereich) jederzeit einsehen kann.
Das Guthabenkonto wird aus übertragenen Gutscheinen und Gutschriften aus Stornierungen aufgeladen,
sowie aus überbezahlten Beträgen einer Veranstaltung.
Der Kunde kann selbst bestimmen für welches seiner gebuchten Veranstaltungen er das Guthaben eingelöst haben möchte. Das Guthabenkonto ist personenbezogen, und nicht übertragbar.
Das Guthabenkonto sowie dessen Führung ist grundsätzlich kostenlos.
Bestehendes Guthaben wird nicht verzinst. Eine Auszahlung ist grundsätzlich nicht möglich, jedoch bei Beendigung der Geschäftsbeziehung mit der HM.

6.HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen von HM und nimmt auf eigenes Risiko hieran teil.
Der Teilnehmer versichert, körperlich und geistig in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen.

Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug verursachten Schäden, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.

Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, das medizinische Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen einschließlich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge, verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben entstehen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt.

HM übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke und der dazugehörigen Einrichtungen.

Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, ggf. Kfz- und Krankenversicherung) selbst verantwortlich.
Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, im Besitz einer gültigen Auslandskrankenversicherung zu sein, insofern die Veranstaltung nicht in seinem Heimatland stattfindet.
Sollte der Teilnehmer nicht im Besitz einer Auslandskrankenversicherung sein, sind jegliche anfallende ärztliche Kosten selbst zu tragen.

Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.

7.STARTNUMMERN
Jeder Teilnehmer muss sein Motorrad mit einer Startnummer kennzeichnen.
Die Startnummer wird spätestens bei Veranstaltungsbeginn, in der Regel jedoch mit der Nennungsbestätigung mitgeteilt.

Die Startnummern müssen an der Front des Fahrzeuges gut sichtbar und lesbar angebracht werden.
Die Höhe der Startnummern muss mindestens 12 cm betragen.

8.SCHUTZBEKLEIDUNG
Grundsätzlich gilt, dass jeder Teilnehmer verpflichtet ist, sich durch optimale Schutzbekleidung vor den Folgen eines Unfalls, Sturzes o.ä. zu schützen!

Auf allen Veranstaltungen von HM ist geeignete Schutzbekleidung verbindlich vorgeschrieben.
Für Motorradveranstaltungen, bei denen die Teilnehmer eine Rennstrecke befahren, muss diese bestehen aus:

  • Integralhelm
  • Rückenprotektor
  • Lederkombi mit Protektoren (einteilig, zweiteilige Kombi muss mittels Reißverschluss verbunden sein)
  • Motorradstiefel aus Leder (Überlappung Stiefel – Hose muss gegeben sein)
  • Motorradhandschuhe aus Leder (Überlappung Handschuh – Ärmel muss gegeben sein)

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich.
Bei Verstößen ist HM ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

9.TECHNISCHE BESTIMMUNGEN
Grundsätzlich gilt, dass das eingesetzte Fahrzeug sich in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand befinden muss; es darf vom Fahrzeug selbst keine unmittelbare Gefährdung ausgehen; das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte:

  • Das Fahrgeräusch darf den jeweils für die Rennstrecke geltenden Grenzwert nicht überschreiten.
  • Die zugeteilte Startnummer ist von vorne gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen.

Darüber hinaus gelten für Motorräder folgende Regelungen:

  • Spiegel sollten und Kennzeichen müssen abmontiert werden.
  • Spiegel, Blinker, Scheinwerfer sowie Rück- und Bremslichter müssen großflächig mit undurchsichtigem Klebeband abgedeckt werden.
  • Am Fahrzeug angebrachte Gegenstände wie z.B. Koffer und andere abstehende Teile am Fahrzeug müssen vom Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung abmontiert werden.
  • Das Tragen einer Helmkamera ist untersagt.
  • Auf mehrtägigen Veranstaltungen, an denen Rennen angeboten und durchgeführt werden, muss zusätzlich die Ölablassschraube mit Draht gesichert sein und ausschließlich reines Wasser (kein Frostschutzmittel) sich im Kühlsystem befinden.
  • Für den ordnungsgemäßen technischen Zustand seines Fahrzeugs ist allein der Teilnehmer verantwortlich!
  • Die Teilnahme mit einem Elektro-Motorrad ist untersagt!

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich.

Bei Verstößen ist HM ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

10.VERHALTEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG
Grundsätzlich gilt, dass sich jeder Teilnehmer während der gesamten Veranstaltung so verhalten muss, dass andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet werden; das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte:

  • Während der gesamten Dauer der Veranstaltung hat der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter von HM sowie der Streckenbetreiber Folge zu leisten.
  • Sollte ein Teilnehmer im Laufe einer Veranstaltung ärztliche Hilfe benötigen, so entbindet der Teilnehmer die vor Ort behandelnden Ärzte gegenüber von Mitarbeitern von HM von Ihrer ärztlichen Schweigepflicht.
  • Während der gesamten Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten gilt für den ganzen Tag Fahrverbot.
  • Im Training und ggf. auch in den Rennen können verschieden schnelle Fahrer aufeinandertreffen, daher ist besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme geboten.
  • Anhalten auf der Strecke – gleich aus welchem Grund – ist strengstens untersagt.
  • Der Einsatz von Drohnen – egal zu welchem Zweck – ist grundsätzlich untersagt!

HM bietet auf jeder Veranstaltung mindestens eine Fahrerbesprechung an, bei der über die gültigen technischen Bestimmungen, den Tagesablauf und evtl. Besonderheiten informiert wird.
Die Teilnahme ist verpflichtend.

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich.
Bei Verstößen ist HM ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

11.INFEKTIONSSCHUTZ
Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche Hygienemaßnahmen, welche von den zuständigen Behörden vorgegeben werden, einzuhalten.
Hierüber wird der Teilnehmer von HM im Vorfeld jeder Veranstaltung ausführlich informiert.
Das Befolgen dieser Hygieneregeln ist für die Gewährleistung des bestmöglichen Infektionsschutzes unerlässlich.
Bei Verstößen ist HM ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

12.TRANSPONDER
Das Fahrzeug eines jeden Teilnehmers wird mit einem Transponder ausgestattet.
Die Überlassung des Transponders erfolgt grundsätzlich nur gegen Überlassung einer Kaution durch den Teilnehmer. Die Registrierung der Rundenzeiten dient lediglich der Überprüfung der ordnungsgemäßen Gruppenzuordnung des einzelnen Teilnehmers und nicht dem sportlichen Vergleich.
Aus Gründen der Sicherheit kann ein Teilnehmer, dessen Fahrzeug nicht mit einem Transponder ausgestattet ist, nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
Rundenzeiten des einzelnen Teilnehmers werden veröffentlicht, soweit kein Widerspruch des Teilnehmers zuvor erklärt wird.
Sollte der Transponder während der Nutzung durch den Teilnehmer beschädigt werden (gleich aus welchen Gründen, etwa durch unsachgemäße Montage, Sturz, Kollision oder ähnliches) oder verloren gehen, hat der Teilnehmer für Reparatur oder Ersatz (aktuell in Höhe von € 519,00 brutto) aufzukommen.
Sollte ein Teilnehmer den Transponder nach Ende der Veranstaltung nicht zurückgeben, so fällt bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe eine Nutzungsentschädigung von € 5,00 pro Tag an, die der Teilnehmer dann bei Rückgabe an HM zu bezahlen hat; er erhält erst dann seine Kaution zurück.

13.FOTOAUFNAHMEN/VERÖFFENTLICHUNG DER RUNDENZEITEN
Von den Teilnehmern einer Veranstaltung sowie deren Begleitpersonen eventuell gemachte Foto- und Videoaufnahmen sowie Rundenzeiten und Ergebnislisten dürfen von HM ohne weitere Freigabeveröffentlicht werden, insbesondere dürfen diese auf der Facebook-/Instagram-Seite von HM zum Abruf und zur Ansicht eingestellt werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung, ebenso zur Veröffentlichung seiner Rundenzeiten (siehe Ziff. 12.)

14.HAUSRECHT
HM behält sich vor, auch ohne vorherige Verwarnung von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen, und Besucher, Teilnehmer (oder deren Begleitung) sowie Dritte bei Verstoß gegen die hier aufgeführten Bestimmungen oder durch sonstiges, nicht akzeptables Verhalten des Platzes zu verweisen.

Gewerbliche Verkäufe am Veranstaltungsort, gleich durch wen, sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von HM untersagt. Bei Verstößen ist HM ohne weitere Vorwarnung berechtigt, einen Platzverweis auszusprechen.
Ein zuwiderhandelnder Teilnehmer kann ohne vorherige Warnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrags erfolgt in diesen Fällen nicht.

Das Betreten der Sicherheitsbereiche, besonders der Sturzzonen, ist für alle nicht autorisierten Personen strikt untersagt. Hierzu gehört auch die Boxengasse. Bei Rennen haben lediglich die Helfer der Fahrer Zutritt zur Boxengasse. In der Boxengasse besteht absolutes Rauchverbot! Die Boxengasse ist Einbahnstraße!
Die Boxengasse darf nur langsam befahren werden. Entgegen der Fahrtrichtung darf nur geschoben werden.
Im Fahrerlager gilt grundsätzlich Schritttempo für alle Fahrzeuge! Bei Missachtung erfolgt sofortige Disqualifikation bzw. Verweis von der Anlage. Das Befahren von Fahrerlager und Boxengasse durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist streng verboten. Auch ist der Aufenthalt von Kindern bis zum 14. Lebensjahr in der Boxengasse streng untersagt. Haustiere sind an den meisten Rennstrecken komplett verboten.

Es gilt die Hausordnung der jeweiligen Rennstrecke

15.PASS, ZOLL, VISA, IMPFUNGEN UND VERKEHRSVORSCHRIFTEN
Der Kunde ist für die Einhaltung der in den bereisten Ländern geltenden Pass-, Visa-, Impf- und Fahrberechtigungsvorschriften und für die Beachtung der Verkehrsregeln selbst verantwortlich.

Kann der Kunde wegen Nichtbeachtung solcher Vorschriften die Reise nicht antreten oder muss er sie vorzeitig abbrechen, ist der Veranstalter von jeglicher Haftung befreit und nicht verpflichtet, Zahlungen des Kunden zurückzuerstatten.

Hält sich der Kunde nicht an die Bestimmungen für die Veranstaltung, kann HM den Vertrag für ungültig erklären und den Kunden ausschließen. In einem solchen Fall erfolgt keinerlei Erstattung des Veranstaltungspreises.

16.DATENSCHUTZ
Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrags mit HM werden von diesem Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung.

HM versichert, dass die personenbezogenen Daten des Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass HM dazu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Teilnehmer vorher ausdrücklich eingewilligt hat.
Soweit HM zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer HM bei einer Anmeldung oder per E-Mail mitteilt (z.B. Name, Kontaktdaten) werden nur zu Korrespondenz mit dem Teilnehmer und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem sie HM zur Verfügung gestellt wurden.

HM gibt die Daten des Teilnehmers nur an mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung von Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen gibt HM die Zahlungsdaten des Teilnehmers an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter. Personenbezogene Daten, die HM über deren Website mitgeteilt worden sind, werden nur solange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie ihr anvertraut wurden. Soweit handels- u. steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahren betragen.

Beim Besuch des Internetangebots von HM wird die aktuell vom PC des Teilnehmers verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem des PC des Teilnehmers sowie die von ihm betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind HM damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.

Sollte der Teilnehmer mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden sein oder sollten sie unwichtig geworden sein, wird HM auf entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten des Teilnehmers veranlassen, auch – soweit möglich – bei Dritten. Auf Wunsch erhält der Teilnehmer unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die HM über ihn gespeichert hat. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wendet sich der Teilnehmer bitte an:

Hafeneger Motorsport GmbH
Piepersberg 25
D-42653 Solingen

Tel.: +49 (0)212 2215003
info@hafeneger-renntrainings.de

17.SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Zahlungsort ist der Sitz von HM, Solingen.

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der HM. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Gerichtsstand der HM.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei beiderseitigem Handelskauf ist der Sitz der HM alleiniger Gerichtsstand.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig werden oder eine Lücke aufweisen, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ungültigen wirtschaftlich möglichst nahekommt bzw. die Lücke ausfüllt.